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CE-Zertifizierung und EG-Konformität

Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen für Sonnenschutzanlagen rechtssicher formulieren
und die aktuellen EU-Normen und CE-Zertifizierungspflicht für Großlamellenanlagen
und Schiebeläden (Schiebeelemente) einfordern
.

Mit der Inkraftsetzung der neuen Maschinenbaurichtlinie 2006/42/EG und der 9. Verordnung zum
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) werden konkrete Anforderungen
bezüglich der Gefahrenabwehr, den Schutz von Menschen und Tieren sowie der
Risikoanalyse gestellt.
Bei elektromotorisch betriebenen Sonnenschutzanlage und Lamellenkonstruktionen handelt es sich
um eine Maschine im Sinne der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.
Folgende Richtlinien, Normen und normative Dokumente müssen bei der Planung, Konstruktion,
Herstellung und Errichtung der Anlagen umgesetzt werden:

  • Der Inverkehrbringer muss als Fachunternehmen die CE-Zertifizierung der
    gesamten Anlage
    und der Einzelbauteile nachweisen und abgeben.
  • Der Inverkehrbringer muss die EG-Konformitätserklärung zur gesamten Anlage
    und den Einzelbauteilen abgeben und die Umsetzung der EG Richtlinien in den Dokumente
    vor Inbetriebnahme/Abnahme nachweisen.
  • EG-Konformitätserklärung nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • EG-Konformitätserklärung nach EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
  • EG-Konformitätserklärung nach Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG
  • EG-Konformitätserklärung nach EN 953
  • EG-Konformitätserklärung nach EN ISO 12100-1, -2
  • EG-Konformitätserklärung nach EN 13659
  • EG-Konformitätserklärung nach EN ISO 13857